21. Oktober 2020

Informationen zur Grenzkontrolle

Infektionsschutzgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitglieder aus der Schweiz,
liebe Gäste aus der Schweiz,

wir alle verfolgen die aktuellen Entwicklungen der Corona Pandemie und die damit verbundenen Restriktionen, welche auf deutscher, wie auch auf Schweizer Seite verordnet werden. Die mittlerweile wieder steigende Zahl an Corona-Fällen bedeutet auch zeitgleich eine Ausweitung der staatlich verordneten Einschränkungen.

In diesem Beitrag möchten wir Sie über die aktuellen Einreisebedingungen nach Deutschland informieren. Nach telefonischer Rücksprache mit dem für den Country Club Schloss Langenstein zuständigen Landratsamt Konstanz sowie der Bundespolizei können wir Ihnen folgenden Kenntnisstand mitteilen.

Grundsätzlich kann eine Einreise nach Deutschland, laut §4 Ziff. 1.5 der Verordnung des Sozialministeriums zu Quarantänemaßnahmen und Testungen für Ein- und Rückreisende zur Eindämmung des Coronavirus in ihrer ab dem 17. Oktober 2020 geltenden Fassung, von Personen, die aus Grenzregionen nach Baden-Württemberg einreisen und deren Aufenthalt weniger als 24 Stunden andauert, erfolgen. Grenzregionen sind die Mandatsgebiete der Oberrheinkonferenz und der internationalen Bodenseekonferenz, die nicht auf deutschen Staatsgebiet liegen, namentlich

  •  im Fürstentum Liechtenstein das gesamte Staatsgebiet,
  • in der Schweiz die Kantone Appenzell (Innerrhoden, Ausserrhoden), Aargau, Basel, Basel-Landschaft, Jura, Schaffhausen, Solothurn, St. Gallen, Thurgau und Zürich

Seitens der Bundespolizei wurde auf unsere Frage hinsichtlich etwaiger Grenzkontrollen resp. einer Nachweispflicht mitgeteilt, dass diese vorerst nicht durchgeführt werden. Vielmehr wird auf ein verantwortungsbewusstes Verhalten und die Vernunft der jeweils einreisenden Personen appelliert.

Somit kann festgehalten werden, dass das Golfspielen in Langenstein auch weiterhin für unsere Schweizer Mitglieder, welche in Grenzregionen leben, möglich ist. Wir möchten Sie dennoch darauf hinweisen, dass sich die Bestimmungen schnell und in Abhängigkeit der Fallzahlen ändern können. Aus diesem Grund möchten wir Sie darum bitten, sich vor Ihrer Anreise nochmals gesondert zu informieren.

Die Verordnung sowie die dazugehörige Pressemitteilung der Landesregierung Baden-Württemberg haben wir Ihnen verlinkt.

Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende
Pressemitteilung des Landes BW zur Einreise nach Baden-Württemberg

Wir beobachten auch weiterhin die Entwicklungen und werden Sie beizeiten wieder informieren, sollten sich Änderungen ergeben.

Bis dahin wünschen wir Ihnen viele schöne Herbsttage.

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Colin Piltner
-Clubmanager-

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