13. Oktober 2020
Spielverbotszonen – Pflegearbeiten
Spielverbotszonen
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitglieder,
im Zuge der nun vermehrt stattfindenden außergewöhnlichen Platzpflegearbeiten, möchten wir Sie über etwaige Spielverbotszonen informieren.
Bitte beachten Sie, dass alle Stellen, welche als Spielverbotszonen kenntlich gemacht werden, nicht betreten werden dürfen. Die Spielleitung erklärt die Bereiche zur Spielverbotszone nach Ziff. 3 der Platzregeln des Golfclub Schloss Langenstein e.V..
“Spielverbotszonen sind durch blaue Pfähle gekennzeichnet. Das Spielen daraus ist verboten. Ein Spielen daraus kann als schwerwiegendes Fehlverhalten unter Verstoß gegen Regel 1.2 angesehen werden. Ein Spieler muss Erleichterung nach einer anwendbaren Regel (16 oder 17) in Anspruch nehmen. Liegt der Ball im Gelände und der Stand oder Schwung des
Spielers ist durch eine Spielverbotszone behindert, muss der Spieler straflose Erleichterung innerhalb einer Schlägerlänge vom nächstgelegenen Punkt vollständiger Erleichterung in Anspruch nehmen (Regel 2.4).”
Wir bitten um Berücksichtigung und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Colin Piltner
-Clubmanager-