Platzregel
Platzregel
Platzregel der Douglas Parkverwaltung KG und des Golfclub Schloss Langenstein e.V.
Liebe Mitglieder,
liebe Gäste,
es gelten die Golfregeln des Deutschen Golf Verbandes mit Ergänzung der hier formulierten Platzregel. Wir danken für Ihre Einhaltung und wünschen Ihnen ein schönes Spiel
Ziffer 1 – Ausgrenzen
- Loch 9 und 10: Platzseitige Kante des Schotterweges
- Loch 11 und 16: Elektrischer Wildschweinzaun hinter dem Grün
- Loch 15: Elektrischer Wildschweinzaun entlang der Spielbahn
- Loch 18: Platzseitige Kante der Teerstraße
Liegt der Ball nicht vollständig auf dem Weg, ist der Ball nicht im Aus. Liegt der Ball innerhalb zwei Schlägerlängen vom Elektro-Auszaun, darf straflose Erleichterung nach Regel 16.1 in Anspruch genommen werden. Bezugspunkt ist der Punkt, der zwei Schlägerlängen vom Zaun entfernt liegt und gleichweit vom Loch entfernt ist wie die Stelle, an der der Ball ursprünglich lag.
Strafe für das Spielen vom falschen Ort unter Verstoß gegen die Platzregel: Grundstrafe nach Regel 14.7a.
Ziffer 2 – Ungewöhnliche Platzverhältnisse (Boden in Ausbesserung, unbewegliche Hemmnisse)
- Boden in Ausbesserung ist durch weiße Linien (Fläche) gekennzeichnet (Regel 16.1).
- Erleichterung wird nicht gewährt, wenn lediglich der Stand durch ein Loch,
Aufgeworfenes oder den Laufweg eines Tiers behindert ist. - Auch ohne Kennzeichnung ist folgendes „Boden in Ausbesserung“:
frisch verlegte Soden sowie mit Kies gefüllte Drainagegräben. - Liegt der Ball innerhalb des Bunkers an einer Folie (Folie ist Bestandteil des Bunkers), die eine Bunkerkante stützt, so muss Erleichterung in Anspruch genommen werden. Der Ball muss innerhalb einer Schlägerlänge vom nächstgelegenen Punkt der Erleichterung, nicht näher zur Fahne, innerhalb des Bunkers straflos fallengelassen werden.
Strafe für das Spielen vom falschen Ort unter Verstoß gegen die Platzregel: Grundstrafe nach Regel 14.7a.
Ziffer 3 – Spielverbotszonen
Spielverbotszonen sind durch rote Pfähle mit grünen Kappen gekennzeichnet. Das Spielen daraus ist verboten. Ein Spielen daraus kann als schwerwiegendes Fehlverhalten unter Verstoß gegen Regel 1.2 angesehen werden. Ein Spieler muss Erleichterung nach einer anwendbaren Regel (16 oder 17) in Anspruch nehmen. Liegt der Ball im Gelände und der Stand oder Schwung des Spielers ist durch eine Spielverbotszone behindert, muss der Spieler straflose Erleichterung innerhalb einer Schlägerlänge vom nächstgelegenen Punkt vollständiger Erleichterung in Anspruch nehmen (Regel 2.4).
Ziffer 4 – Penalty Areas
Penalty Areas sind durch gelbe und rote Pfähle gekennzeichnet (Regel 17). Im Übrigen sind die Grenzen der Penalty Areas zwischen den gelben oder roten Pfählen durch den Übergang von Semirough zu hohem Schilf und/oder Hardrough definiert.
Ziffer 5 – Richtlinien für das Verhalten von Spielern (R. 1.2)
Bei Verstößen gegen die auf der Grundlage der Regel 1.2 und den in den Platzregeln oder der Spielordnung aufgestellten Verhaltensregeln, behält sich die Spielleitung vor Ordnungsmaßnahmen zu erlassen.
Strafe im Turnier für Verstoß gegen eine Platzregel: Lochspiel – Lochverlust; Zählspiel – Grundstrafe (2 Strafschläge)
Ziffer 6 – Geltungsbereich
Diese Regeln gelten für alle Golferinnen und Golfer, für deren Caddies sowie für begleitende Personen.
Schloss Langenstein, im Februar 2025